
In dieser Velberter Bildungsanstalt für junge Menschen wird eine „dreckige Lüge“ verbreitet. Richtig gelesen! Denn das von Correctiv absichtsvoll in die Welt gesetzte Lügengespinst um angeblich geschmiedete „Geheimpläne“ zur Vertreibung oder gar „Deportationen“ darf nach deutschem Richterspruch als dreckige Lüge bezeichnet werden. Aber genau diese dreckige Lüge wird in der Velberter Gesamtschule verbreitet. Beim Aufruf des QR-Codes auf den Plakaten in der Gesamtschule erscheint dieser Text:


Unsere Demokratie und unsere demokratischen Rechte sind in Gefahr Die Gefahr geht aus von Rechtsextremisten innerhalb und außerhalb der Parlamente.
Ihr Treffen in Potsdam Ende 2023, bei dem sie Pläne zur millionenfachen Vertreibung von Menschen mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit geschmiedet haben, zeigt einmal mehr: Um ihre völkisch-nationalistische Ideologie durchzusetzen, schrecken Rechtsextremisten vor nichts zurück. Sie wollen „deutsches Blut“ oder ein eigenmächtig definiertes „Wohlverhalten“ an die Stelle der Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsrechtes setzen und blasen damit zum Generalangriff auf unser Grundgesetz. Rechtsextremisten haben der gesellschaftlichen Vielfalt in unserem Land den Kampf angesagt. Und sie sind bereit und entschlossen, alles zu beseitigen, was ihnen dabei im Weg steht und unsere Demokratie ausmacht
Wie wir wissen, ist das nicht nur gelogen, es ist sogar gerichtlich erlaubt, dies als „dreckige Lüge“ zu bezeichnen. Das zugehörige Aktenzeichen lautet: 2 O 296/24 eV (Landgericht Berlin II). Das ist seit über einem Jahr allgemein bekannt.
In einen weiteren Prozess wurde Correctiv die Behauptung untersagt, dass es überhaupt einen Geheimplan oder Masterplan zur Vertreibung von Menschen gegeben habe: Landgericht Berlin II, Urteil vom 17. März 2026, Aktenzeichen 27 O 379/25. Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy hatte das durchgefochten. Eine ausführliche Darstellung der Anwaltskanzlei findet sich hier: https://www.hoecker.eu/blog/die-kernaussagen-im-bericht-zum-potsdam-treffen-sind-glatt-gelogen-vernichtende-urteilsbegruendung-im-verfahren-gegen-correctiv/
Schon früher wurde den öffentlich-rechtlichen Sendern untersagt, die Correctiv-Erfindungen als Tatsachen weiter zu verbreiten. Eine Google-Recherche ergibt:
Urteil gegen das ZDF und den Bayerischen Rundfunk (BR): Das Landgericht Hamburg erließ einstweilige Verfügungen gegen das ZDF (speziell die Redaktion des heute journals) sowie gegen den BR. Den Sendern wurde untersagt, in Dokumentationen bzw. Berichten die Behauptung als Tatsache aufzustellen, beim Potsdamer Treffen sei die gezielte Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien konkret geplant oder beschlossen worden. Die entsprechenden Beiträge mussten gelöscht oder korrigiert werden. [1, 2]
In der Sendung von Markus Lanz am 23. April wurde Correctiv regelrecht demaskiert (etwa ab Minute 34:30): https://www.zdf.de/play/talk/markus-lanz-114/markus-lanz-vom-23-april-2026-100
Es ist schlichtweg eine Ungeheuerlichkeit, dass unter dem Deckmantel eines vorgeblichen Antirassismus hier in der Velberter Schule bei Kindern und Jugendlichen eine Politpropaganda der übelsten Art betrieben wird. Mit Lügen, die schon längst gerichtlich widerlegt sind. Unsere Ratsfraktion hatte die Direktorin, Frau Antje Häusler, angeschrieben und um Entfernung der Plakate gebeten. Vergebens! Dass sowohl Schulleitung als auch Schulaufsicht wider besseres Wissen auf dieser Lüge beharren: Das ist der eigentliche Skandal! (Bernd Ulrich)

