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Langenfeld: Grotesker Protest gegen Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt

Grotesk: Protest gegen ein demokratisches Wahlergebnis. Pressemitteilung des Stadtverbands Langenfeld-Monheim

PRESSEMITTEILUNG

„Unsere Demokratie“ – aber bitte ohne die AfD?
Die lokalen Vertreter von „Unsere Demokratie“ – organisiert im Bündnis „Wir für Demokratie“ –
haben am 12. September zur Bildung einer Menschenkette aufgerufen. Man wolle ein Zeichen für
„Demokratie und Vielfalt“ setzen. Klingt gut. Wer könnte etwas gegen Demokratie und Vielfalt
haben?
Doch ein genauer Blick auf den Aufruf und die Zusammensetzung des Bündnisses offenbart ein
anderes Bild. Denn hinter der wohlklingenden Fassade geht es ganz offensichtlich auch um die
politische Auseinandersetzung mit der Alternative für Deutschland – der derzeit stärksten Volkspartei
in Deutschland.
Das ist keine Verschwörungstheorie. Man muss lediglich lesen, was auf dem eigenen Flyer des
Bündnisses steht: „Aus Anlass des Wahlergebnisses in Sachsen-Anhalt setzen wir ein Zeichen für
unsere Demokratie.“ Da ist es wieder: „unsere Demokratie“.
Doch wem gehört diese Demokratie eigentlich? Und wer entscheidet, wer zu ihr gehört und wer
nicht?
Der Verdacht drängt sich auf, dass mit „unserer Demokratie“ zunehmend eine ganz bestimmte
politische Vorstellung gemeint ist – eine Vorstellung, in der die etablierten Parteien und ihre
Verbündeten den demokratischen Raum definieren und die AfD möglichst außerhalb dieses Raumes
verorten. Werfen wir deshalb einen Blick auf die Organisationen hinter dem Bündnis.
An vorderster Stelle stehen die etablierten Parteien CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie
die lokale Wählergruppe B/G/L. Hinzu kommen parteinahe Organisationen wie die AWO (SPD-nah),
der BUND (grünennah), die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (CDU-nah) sowie diverse christliche
Organisationen und vorwiegend lokale Vereine aus dem linksalternativen Milieu.(1)
Große Unternehmen aus Industrie und Handwerk fehlen hingegen vollständig. Wir stellen also fest: Es
handelt sich um ein Bündnis von Menschen und Organisationen, die in erheblichem Maße von
Steuergeldern, Sozialabgaben oder Kirchensteuern abhängig sind, sowie um Parteien, die sich im
politischen Wettbewerb mit der AfD befinden.
Und dann wird allen Ernstes von einem überparteilichen und politisch neutralen Bündnis
gesprochen? Wir von der AfD können darüber nur staunen. Eine Einladung zur Menschenkette haben
wir nicht erhalten. Zu Diskussionen wurden wir ebenfalls nicht eingeladen. Das ist offenbar die neue
Form der politischen Neutralität:
Schauen wir uns nun an, welche Themen dieses Bündnis im Namen der Demokratie behandelt.
Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus stehen im Mittelpunkt. Selbstverständlich
müssen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus bekämpft werden. Darüber sollte es
keinen Streit geben. Aber Demokratie bedeutet auch, die Realität vollständig abzubilden. Wer den
Eindruck erweckt, Rechtsextremismus sei die einzige relevante Quelle von Rassismus und
Antisemitismus oder gar die größte Bedrohung unserer Demokratie, betreibt keine ausgewogene
Extremismusbekämpfung. Er betreibt politische Schwerpunktsetzung.
https://xn--wir-fr-demokratie-62b.org/buendnispartner/
Ein Blick auf die aktuellen Verfahren der Generalbundesanwaltschaft verdeutlicht die
unterschiedlichen Dimensionen des Extremismus: „Im Jahr 2025 hat der Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof (GBA) 180 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus (59
Prozent), neun Verfahren mit Bezug zum Rechtsextremismus (3 Prozent), zwei Verfahren mit Bezug
zum Linksextremismus (0,5 Prozent) und 114 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum
auslandsbezogenen Extremismus (37 Prozent) neu eingeleitet.“ (2)
Das bedeutet nicht, dass Rechtsextremismus verharmlost werden darf. Im Gegenteil. Es bedeutet
aber, dass Demokratieverteidigung nicht bei der politischen Lieblingsfeindgruppe enden darf.
Wo bleibt die Auseinandersetzung mit islamistischem Extremismus? Wo bleibt die
Auseinandersetzung mit Linksextremismus? Wo bleibt die Auseinandersetzung mit politischem
Extremismus, wenn er aus der politischen Mitte – beispielsweise im Zusammenhang mit den
gesellschaftlichen Konflikten während der Corona-Zeit – kommt?
Ein Rundgang durch die ausliegenden Flyer und Broschüren an den „Wir für Demokratie“-Info
Ständen liefert darauf eine bemerkenswerte Antwort: „Rechte Mythen und Verschwörungen“,
Rechtsextremismus und Anti-AfD-Themen finden sich reichlich. Broschüren zu Linksextremismus,
religiösem Extremismus oder Extremismus aus der politischen Mitte? Fehlanzeige!
Wie also soll man mit einem solchen Bündnis umgehen? Ignorieren? Nein. Es ist Zeit, die rote Karte
zu zeigen. Bis hierhin und nicht weiter!
Ich fordere die Vertreter dieses Bündnisses auf, sprachlich abzurüsten. Hören Sie auf, patriotische
und konservative Menschen pauschal in die Nähe des Nationalsozialismus oder Faschismus zu
rücken. Hören Sie auf, politische Gegner allein aufgrund ihrer politischen Positionierung zur Gefahr
für die Demokratie zu erklären.
Wer den politischen Gegner mit derartigen Etiketten versieht, trägt aus meiner Sicht dazu bei,
gesellschaftliche Gräben weiter zu vertiefen und ein Klima der politischen Feindseligkeit zu schaffen.
Die unsäglichen Diffamierungen als „Rassisten“ oder „Faschisten“ haben in den USA zu einer
zunehmenden politischen Polarisierung, zur Ermordung von Charlie Kirk und den Attentaten auf
Donald Trump geführt.
In Deutschland sehen wir Brandanschläge auf Häuser, Büros und Fahrzeuge von AfD-Politikern sowie
zahlreiche Angriffe auf Vertreter der Partei. (3) Es ist eine gefährliche Entwicklung, wenn politische
Auseinandersetzungen zunehmend in Feindschaft und Gewalt umschlagen. Es sollte unser
gemeinsames Ziel sein, dies zu verhindern.
Die AfD ist eine demokratisch gewählte Partei. Ihre Programmatik ist freiheitlich und konservativ.
Sie tritt für ihre politischen Vorstellungen auf demokratischem Wege ein. Sie ist nicht verfassungs
feindlich!
Apropos Todesopfer: Michael Kyrath, dessen 17-jährige Tochter 2023 in einem Regionalzug von einem
abgelehnten Asylbewerber ermordet wurde, hat gemeinsam mit weiteren Hinterbliebenen die
(2) https://nius.de/politik/islamismus-auslaender-extremismus-ermittlungen-2025-generalbundesanwalt
verfahren-afd-hess
(3) https://www.tagesschau.de/inland/angriffe-parteimitglieder-politiker-statistik-100.html
„Trauerwache Deutschland“4 gegründet. Nach eigenen Angaben steht die Organisation mit mehr als
1.000 Familien in Kontakt, die seit 2015 Opfer oder Angehörige von Opfern schwerer Gewalttaten im
Zusammenhang mit der Migrationspolitik geworden sind.5 6
Wo sind für diese Opfer die Menschenkette oder die Trauerwache in Langenfeld? Wo bleibt die
öffentliche Anteilnahme an den Opfern schwerer Gewalt? Und wie wird insbesondere mit Blick auf
die Entwicklung von Vergewaltigungen und Körperverletzungen in Langenfeld über diese Problematik
diskutiert? Wo ist die öffentliche Anteilnahme? Und wo ist die politische Konsequenz?
Zum Schluss noch zum Kernvorwurf, der der AfD immer wieder gemacht wird: der angebliche
Verstoß gegen die Menschenwürde durch die Vertretung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs
beziehungsweise durch die Forderung einzelner prominenter AfD-Vertreter nach einer Rückkehr zum
ius sanguinis.
Auch hier lohnt sich eine sachliche Betrachtung statt politischer Empörung.
Wer sich mit den Ausarbeitungen von Prof. Martin Wagener, insbesondere „Kulturkampf um das Volk:
Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“,7 8 oder mit den Arbeiten des
ehemaligen SPD-Landesministers Mathias Brodkorb9 „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?: Der
Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik. Sechs Fallstudien“ beschäftigt, kommt jedenfalls
nicht um die Erkenntnis herum, dass die bloße Vertretung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs
nicht automatisch mit Verfassungsfeindlichkeit gleichgesetzt werden kann.
Gerade Vertreter der Union sollten sich deshalb mit moralischen Belehrungen zurückhalten.
Schließlich hat auch die Union in den 1990er-Jahren Elemente eines ethnisch-kulturell geprägten
Volksverständnisses im Aussiedlerrecht gesetzlich verankert.10
Was damals politisch und rechtlich vertretbar war, kann heute nicht allein deshalb zum Beweis einer
Verfassungsfeindlichkeit werden, weil es von der AfD vertreten wird.
Neuerdings gesellt sich eine weitere prominente Persönlichkeit hinzu, die eine ähnliche Auffassung
vertritt: die von manchen als progressiv, von anderen als linksradikal eingeordnete
Verfassungsrechtlerin Professorin Frauke Brosius-Gersdorf. In der Lanz-Sendung vom 10. September
äußerte sie sich hierzu wie folgt:11 12
„Aber zurück zur AfD, ich glaube, wir müssen uns mal daran gewöhnen, mit denen sachlich und
differenziert umzugehen. Gerade in Bezug auf Parteiverbot, so ein Begriff wie ethnische Säuberung,
Entschuldigung, das erinnert an den Nationalsozialismus. Für mich ist das eine Verharmlosung des
Nationalsozialismus. Wenn wir über Remigration sprechen, kommt es darauf an, ob das
verfassungswidrig ist oder nicht. Wenn damit gemeint ist, dass Deutsche mit
Migrationshintergrund ausgewiesen werden sollen, klarer Verfassungsverstoß, auch ein Verstoß
4 https://www.trauerwachedeutschland.de/
5 https://nius.de/nius-live/trauerwache-deutschland-michael-kyrath-opfer
6 https://nius.de/gesellschaft/trauerwache-deutschland-dresden-migranten-gewalt-medial-ignoriert
7 https://nius.de/politik/martin-wagener-buch-volksbegriff-verfassungsschutz-gerichtsurteil-haldenwang
8 https://jungefreiheit.de/debatte/interview/2026/martin-wagener-urteil/
9 https://www.welt.de/debatte/plus256060828/AfD-Einstufung-Der-Verfassungsschutz-setzt-das-was-er
beweisen-muesste-einfach-voraus.html
10 https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__4.html
11 https://www.youtube.com/watch?v=ev2Xru1RUd8
12 https://www.zdf.de/play/talk/markus-lanz-114/markus-lanz-vom-10-september-2026-102
gegen die FDGO. Wenn damit aber gemeint ist, Ausländer, die ausreisepflichtig sind,
abgeschoben werden sollen, ist das eine zulässige Forderung. Wir müssen mal aufpassen, diesen
ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff per se als verfassungswidrig anzusehen. Das ist nicht
so. Ja, die Forderung der AfD in Sachsen-Anhalt zurück zum Abstammungsprinzip im
Staatsangehörigkeitsrecht. Das ist zwar Bundessache, das können die allein nicht machen, das ist
zulässig. Eine Zuwanderungspolitik auszurichten, an dem Ziel die sozio-kulturelle Homogenität –
daran können wir uns jetzt lange politisch streiten, ob das gut ist, es ist zulässig. Unzulässig ist eine
Differenzierung zwischen Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund. Das ist eine
Unterscheidung zwischen Deutschen erster und zweiter Klasse. Es ist ein Menschenwürdeverstoß.
Ein Verstoß gegen die FDGO…. nur AfD-Bashing, macht unser Land nicht besser.“13 14

Am Ende bleibt deshalb eine einfache Frage: Ist „unsere Demokratie“ wirklich die Demokratie aller
Bürger – oder nur die Demokratie derjenigen, die politisch auf der richtigen Seite stehen?
Eine Demokratie, die politische Konkurrenz aushält, braucht keine Menschenketten gegen missliebige
Parteien. Eine Demokratie, die von Vielfalt spricht, muss auch politische Vielfalt aushalten. Und eine
Demokratie, die sich selbst verteidigen will, sollte vor allem eines nicht vergessen:
Demokratie bedeutet nicht, dass die eigene politische Position gewinnt. Demokratie bedeutet, dass
auch der politische Gegner das Recht hat, um die Zustimmung der Bürger zu kämpfen.
Das ist keine Bedrohung der Demokratie. Das ist Demokratie!

Für Rückfragen und Interviewanfragen:

Michael Kimpel, MBA
Sprecher des Stadtverband Langenfeld & Monheim am Rhein
Ratsmitglied im Stadtrat Langenfeld

E-Mail: kimpel@afd-langenfeld.com
www.afd-langenfeld-monheim.de

13 https://www.youtube.com/watch?v=ev2Xru1RUd8
14 https://www.zdf.de/play/talk/markus-lanz-114/markus-lanz-vom-10-september-2026-102